Liebes Clubmitglied,
der Vorstand wünscht Ihnen und Ihren Angehörigen eine erfolgreiche neue Saison und lädt Sie hiermit zur Mitglieder-versammlung am Montag, den 20. März 2023 um 19.30 Uhr, ins Clubrestaurant „Thai-Terrasse am Frauenberg” ein.
Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung:
1.Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Tagesordnung
2.Rückblick und Ausblick des 1. Vorsitzenden Sven Roßmar
3.Bericht des Sportwartes
4.Bericht des Jugendsportwartes
5.Bericht des Kassenwartes
6.Bericht des Kassenprüfers
7.Platzwartproblematik – Bildung einer Arbeitsgruppe
8.Gewinnung neuer Kandidaten bzw. Unterstützer des Vorstandes
9.Satzungsänderung des § 13 Abs. 1 der Satzung (Berufung) sowie Ergänzung des § 14 (Durchführung der Mitglieder-versammlung und Beschlussfassung) durch § 14 Abs. 5 (Der genaue Wortlaut der Satzungsänderung ist nachfolgend aufgeführt, außerdem sind die alte und die neue Satzung hier vollständig nachzulesen.

Auszug alte/neue Satzung

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Satzungswortlaut alt § 13 Abs. 1:
1.Der Wortlaut des § 13 Abs. 1 der Satzung „Die Mitgliederversammlung ist eine Woche vor ihrem Zusammentreffen in der Tagespresse oder durchschriftliche Ladung der Mitglieder einzuberufen.“ soll durch folgenden Wortlaut geändert werden:
Satzungswortlaut neu § 13 Abs. 1:
„Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand. Die Einberufung muss mindestens 2 Wochen vor dem Tag der Versammlung unter Angabe der Tagesordnung schriftlich oder durch Einladung in elektronischer Form (z. B. per E-Mail) erfolgen. Zusätzlich kann die Veröffentlichung in der Fuldaer Zeitung erfolgen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einberufung bzw. die Veröffentlichung folgenden Tag. Ein Einberu-fungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse oder E-Mail-Adresse gerichtet ist.“
Satzungswortlaut alt § 14:
Der Wortlaut des § 14 Durchführung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung soll durch einen Abs. 5 ergänzt werden. § 14 Abs. 5 der Satzung soll folgenden Wortlaut haben:
Satzungswortlaut neu § 14 neuer Abs. 5:
„Die Mitgliederversammlung kann im Wege einer Präsenzveranstaltung am Versammlungsort oder in virtueller Form (z. B. über ein Videokonferenzsys-tem) durchgeführt werden. Zulässig ist auch die Durchführung einer Präsenzveranstaltung am Versammlungsort, an der Mitglieder auch im Wege der Bild- und Tonübertragung teilnehmen können. Nehmen Mitglieder ohne Anwesenheit am Versammlungsort an der Mitgliederversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung teil, können sie ihre Mitgliederrechte auf diesem Wege ausüben.“

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10.Anträge
11.Verschiedenes (ohne Beschlussfassung)
Anträge der Mitglieder (Punkt 9) müssen dem Vorstand schriftlich bis zum 13. März 2023 vorliegen.

Eine besondere Erfolgsgeschichte haben in diesem Jahr unsere Herren 50 geschrieben.

Durch den souveränen Aufstieg aus der Verbandliga im letzten Jahr, gab es in diesem Jahr attraktives Hessenliga-Tennis auf unserer Anlage zu sehen. Schnell wurde dabei klar, unsere „Jungs“ können nicht nur gut mitspielen, sie fanden sich auch Hessens höchster Spielklasse schnell an der Spitze wieder. Und so hieß es schon einen Spieltag vor Rundenende: Hessemeister Herrn 50 : TC Rot Weiß Fulda.

Zum Einsatz kamen: (Bild oben v.l.n.r.: Andre Eydt, Thomas Haarmann, Karsten Mielke, Michael Lomb, Oli Reinhardt, Roberto Peluso, und Carsten Heller (Bild unten). Der ganze Verein gratuliert Euch zu dieser sportlich herausragenden Leistung.

Am 22. Juni hat die hessische Landesregierung neue Coronamaßnahmen beschlossen und diese Beschlüsse in einer neuen Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Der Freizeit- und Amateursport ist demnach auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen vollumfänglich erlaubt. Es findet keine Differnzierung unterschiedlicher Gruppen (Genesene, Geimpfte, etc.) mehr statt.

Darüber hinaus gibt es weitere Lockerungen, was z.B. die Zuschauerzahl oder die Maskenpflicht angeht. Daher haben wir die Durchführungsbestimmungen den gesetzlichen Regelungen angepasst und möchten Ihnen die aktualisierte Fassung hiermit zur Verfügung stellen.

Da es zuletzt vermehrt zu Rückfragen zum Thema „Bewirtung“ kam, möchte ich die Gelegenheit nutzen, noch einmal aufzuklären. Mit Bewirtung ist sowohl die gewerbliche Gastronomie als auch die Ausgabe von Essen durch die Vereine gemeint. Bei der Bereitstellung von Snacks, Obst, etc. – also einer Form der Selbstbedienung – ist darauf zu achten, dass genügend Abstand eingehalten wird und Warteschlangen vermieden werden. Wenn eine Banane angefasst und wieder zurückgelegt wird, muss diese auch nicht desinfiziert werden. Dass man Essen, das man anfasst, grundsätzlich nicht zurücklegen sollte, dürfte aber auch ohne eine Pandemie jedem bewusst sein 😉.

Appell
Ja, die neuesten Lockerungen sind für uns alle sehr erfreulich und stimmen uns positiv auf einen erfolgreichen Weg raus aus der Pandemie. Wir möchten dennoch daran erinnern, die aktuelle Entwicklung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und auch weiterhin mit Sorgfalt und Verantwortung zu handeln. Nur so kann die positive Entwicklung auch ungefährdet fortgesetzt werden.

Wir wünschen allen einen erfolgreichen Start und bleiben Sie Gesund!

Mit sportlichen Grüßen

Nach dem dritten Aufstieg in Folge haben unsere 50er den Aufstieg in die Hessenliga klar gemacht.

Für den letztendlich ungefährdeten „Durchmarsch“ sorgten v.l.n.r oben im Bild: Roberto Peluso (MF), André Eydt, Michi Lomb, Andreas Hartung, Thomas Haarmann, Oli Reinhard. Außerdem im Einsatz: Carsten Heller.

 

Die Mannschaft, die schon am vorletzten Spieltag den Aufstieg klar gemacht hat: Roberto Peluso, Carsten Heller, Michi Lomb, André Eydt – ebenfalls zur Punkteausbeute haben beigetragen: Andreas Hartung und Olli Reinhard

Ab kommendem Jahr gibt es dann also regelmäßig Spitzentennis auf Landesebene auf unserer Anlage zu sehen.

Nach vielen kuriosen und ungewohnten Begleiterscheinungen der noch laufenden Saison 2020 ein echter Grund zum feiern.

Liebe Mitglieder,

 

Es gibt zur Zeit größere Sorgen, als die, eine Tennis-Saison vorzubereiten, und die verschiedenen Aktivitäten zu planen, wenn nichts planbar ist. Dennoch möchten wir Euch auf diesem Weg mit Neuigkeiten versorgen, da es in diese Tagen in kurzen Abständen immer wieder neue Vorgaben, allgemeine Regeln oder Infos vom HTV gibt, und wir diese nicht ständig per Newsletter versenden wollen.

Die Tennis-Anlage bleibt auf Grund der aktuellen Verordnung bis auf Weiteres geschlossen. Einen Termin für die Saisoneröffnung können wir derzeit nicht planen. Das gilt ebenso für alle weiteren Aktivitäten.

Wir hoffen, dass wir uns bald, gesund und munter wieder treffen können, und wünschen Euch bis dahin

Gesundheit, guten Mut und Gelassenheit.

Euer Vorstand

Im folgenden findet Ihr aktuelle Infos des HTV zur  allgemeinen Solidarität und zur Terminlage im Team-Tennis

 

HTV – Schreiben vom 23.3.2020


Sehr geehrte Damen und Herren,
in den letzten Tagen erreichen uns zahlreiche Anfragen zum möglichen Ablauf der Mannschaftswettbewerbe 2020 in Hessen. Auf diesem Wege möchten wir Sie informieren, dass die Sommer-Medenrunde 2020 nicht vor dem 08.06. beginnen wird. Der Hessische Tennis-Verband reagiert damit auf die aktuellsten Entwicklungen und Empfehlungen des DTB.

Sollte es die Entwicklung zulassen, ist der Start des kompletten Mannschaftswettspielbetriebs für den 08. Juni 2020 vorgesehen. Neuigkeiten und eine Entscheidung zum genauen Ablauf werden wir entsprechend den aktuellen Entwicklungen  in den kommenden Wochen bekanntgeben. Wir bitten Sie hier um Geduld. Die Medenrunde hat für uns oberste Priorität. Seien Sie daher versichert, dass wir unser bestmögliches tun, um die Ausrichtung auch in dieser schwierigen Zeit gewährleisten zu können.

Mit sportlichen Grüßen
Das HTV-Präsidium


 

HTV – Schreiben vom 22.3.2020


Liebe Tennisfreunde, liebe Mitglieder,

die Situation, in der wir uns gerade befinden, ist außergewöhnlich. Einschränkungen des öffentlichen Lebens, wie sie die Corona-Pandemie derzeit nötig macht, hat wohl keiner von uns je erlebt oder gar für möglich gehalten. Die physischen sozialen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren, fällt schwer – gerade uns als „Vereinsmenschen“.  Doch wir schließen uns den Worten unserer Bundeskanzlerin an: Die Situation ist ernst. Und es kommt ohne Ausnahme auf jeden Einzelnen von uns an.

Deshalb wenden wir uns heute mit diesem Appell an die große hessische Tennisfamilie mit ihren über 120.000 Mitgliedern: Leben Sie die Werte des Sports, auch in diesen außergewöhnlichen Zeiten. Zeigen Sie sich solidarisch und beweisen Sie die Art von Teamgeist, die gerade nötig ist. Im Namen des Verbandes bitten wir Sie daher: Vermeiden Sie physische Kontakte, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.

Der organisierte Tennissport gehört zu den größten Personenvereinigungen in unserem Bundesland. Wenn jedes Mitglied eines hessischen Tennisverseins als Vorbild vorangeht, sind wir im Kampf gegen den Virus einen großen Schritt weiter. Dann wird der Sport auch in dieser Krise seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht.

Gerade in diesen schwierigen Zeiten bitten wir Sie aber auch um Solidarität gegenüber Ihren Vereinen, den Trainerinnen und Trainern sowie den Hallenbetreibern. Denn auch sie stehen derzeit vor großen Herausforderungen: Auch wenn der Sportbetrieb eingestellt ist, müssen die Vereine und Hallenbetreiber weiterhin für Miete oder Unterhalt ihrer Sportstätten aufkommen. Selbständige Trainerinnen und Trainer müssen um Ihre Existenz bangen. Gerade jetzt ist es daher wichtig, dass wir unsere Tennisgemeinde unterstützen, anstatt vorschnell auszutreten oder anteilige Rückforderungen zu stellen. Denken Sie dabei gerne an die vielen Tausend Ehrenamtliche, die – häufig seit Jahren oder Jahrzehnten – ihre Tatkraft in den Dienst der Allgemeinheit stellen.

Wie groß die Einbußen für die insgesamt rund 7.600 Sportvereine in ganz Hessen sein werden, lässt sich derzeit noch nicht absehen. Sicher ist: Es geht um einen Millionenbetrag als Soforthilfe. Der Landessportbund Hessen ist deshalb bereits im Gespräch mit dem hessischen Innenministerium, um Möglichkeiten der finanziellen Hilfe für das Sportland Hessen zu klären.

Seien Sie versichert, dass sich der Hessische Tennis-Verband auch und gerade in diesen schwierigen Zeiten für die Interessen seiner Vereine, Bezirke und Kreise einsetzt, wir im Rahmen der gesetzlichen Einschränkungen für unsere Vereine ansprechbar bleiben und flexible Lösungen entwickeln.

Es gibt gerade Wichtigeres als den Sport. Aber wir können dazu beitragen, diese außergewöhnliche Situation zu meistern. Zeigen wir deshalb, was uns der Sport gelehrt hat: Fairness, Solidarität und Teamgeist!

Ihr
Hessischer Tennis-Verband e.V

 

 

Als neu gemeldete Mannschaft starteten die Herren 50 II in der Kreisliga  A mit dem Ziel, den Aufstieg zu schaffen. Schon am vorletzten Spieltag konnte mit einem 5:1 – Sieg gegen TCB Johannisau der erste Platz gesichert werden. Im kommenden Jahr wird unsere 50.II dann in der Bezirksklasse aufschlagen.

Im Bild v.l.n.r: Axel Scheldt von Alt, Dieter Bernhard, Martin Hoogen, Claus Schultz, Bernd Müller und Ralf Zapke. Außerdem zum Einsatz kam Alexander Heuring.