Spiel- und Platzordnung

  1. Vorwort

 

Die Spiel- und Platzordnung hat ausschließlich den Zweck das einvernehmliche Spielen zu regeln und die Plätze spielbereit zu halten, so dass alle Tennisspieler optimale Verhältnisse vorfinden.

 

  1. Spielzeiten:    Einzel . . . . . . . . . . 60 Minuten                                Doppel . . . . . . . . . . 90 Minuten

 

  1. Spielberechtigt  sind alle Mitglieder, die Ihren Vereinsbeitrag entrichtet haben.

 

  1. Eine Platzbelegung ist nur dann möglich, wenn mindestens ein Spieler der Paarung persönlich anwesend ist. Die Mitgliedskarte muss von diesem Spieler aufgehängt werden. Sind der oder die Partner zum geplanten Spielbeginn nicht anwesend, so erlischt nach 10 Minuten die Belegung. Jedes Clubmitglied hat das Recht, die Platzbelegung zu korrigieren, d.h. Mitgliedskarten abzuhängen, wenn der Eigentümer der Karte nicht oder nicht mehr anwesend ist. Eine weitere Platzbelegung ist erst nach Ende des Spiels wiederum nur persönlich möglich.

 

  1. Ersatz für verlorene Mitgliedskarten kann gegen eine Kostenbeteiligung von 2,50€ beim Schriftführer bestellt werden.

 

  1. Jugendliche sind bis 17 Uhr gleichwertig spielberechtigt. Ab 17 Uhr besteht für sie nur noch zusammen mit einem „Vollzahler“ Spielrecht.

 

  1. Für die Gastspielberechtigung gilt folgende Regelung:

 

Liebe Gäste!

Auch Sie als Nicht-Clubmitglieder können gerne auf unserer Anlage Tennis spielen.

Wir denken, Sie haben aber Verständnis dafür, dass wir dafür eine Gastgebühr erheben und bitten Sie aus Fairness gegenüber den zahlenden Mitgliedern Ihr Spiel rechtzeitig beim Clubwirt oder beim Vorstand anzuzeigen und die Gebühr vorher zu entrichten.

Vielen Dank!


Maximal 5 Stunden à 10,- € pro Person und Stunde.

Passive Mitglieder haben kein Gastspielrecht.

Ausgetretene Mitglieder können grundsätzlich im folgenden Jahr ihres Austritts kein Gastspielrecht ausüben. Ausnahmen sind durch den Vorstand möglich.

Danach besteht die Möglichkeit, dem Verein unter Anrechnung der bereits gezahlten Gastgebühren beizutreten. Ansonsten erlischt die Gastspielberechtigung für die betreffende Saison.

 

  1. Gastspiel

Paarungen ohne Mitglieder sind nur bis 16 Uhr spielberechtigt. Danach ist in jeder Spielpaarung mindestens ein Mitglied erforderlich.

 

  1. Passive Mitglieder

Haben Spielrecht nur in besonderen Fällen nach Absprache mit dem Vorstand.

 

  1. Zur Pflege der Plätze sind im Besonderen die folgenden Regeln zu beachten:

»          Ausreichendes Wässern vor dem Spiel

(es darf nicht mehr stauben beim Laufen!)

»         Abziehen des Platzes und Kehren der Linien nach dem Spiel.

»          Eventuell entstandene Löcher sofort ausgleichen und festtreten

 

  1. Bei starkem Andrang ist es erwünscht, auf allen Plätzen Doppel zu spielen, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Falls erforderlich ist der Vorstand berechtigt, hierzu Anweisung zu geben.

 

Sonderregelungen zu den genannten Punkten sind ausschließlich mit dem Vorstand zu vereinbaren. Bei wiederholtem Nichtbeachten muss sich der Vorstand leider disziplinarische Maßnahmen, wie z.B. Spielverbot, vorbehalten.