Liebes Clubmitglied,
der Vorstand wünscht Ihnen und Ihren Angehörigen eine erfolgreiche neue Saison und lädt Sie hiermit zur Mitglieder-versammlung am Montag, den 20. März 2023 um 19.30 Uhr, ins Clubrestaurant „Thai-Terrasse am Frauenberg” ein.
Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung:
1.Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Tagesordnung
2.Rückblick und Ausblick des 1. Vorsitzenden Sven Roßmar
3.Bericht des Sportwartes
4.Bericht des Jugendsportwartes
5.Bericht des Kassenwartes
6.Bericht des Kassenprüfers
7.Platzwartproblematik – Bildung einer Arbeitsgruppe
8.Gewinnung neuer Kandidaten bzw. Unterstützer des Vorstandes
9.Satzungsänderung des § 13 Abs. 1 der Satzung (Berufung) sowie Ergänzung des § 14 (Durchführung der Mitglieder-versammlung und Beschlussfassung) durch § 14 Abs. 5 (Der genaue Wortlaut der Satzungsänderung ist nachfolgend aufgeführt, außerdem sind die alte und die neue Satzung hier vollständig nachzulesen.
Auszug alte/neue Satzung
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Satzungswortlaut alt § 13 Abs. 1:
1.Der Wortlaut des § 13 Abs. 1 der Satzung „Die Mitgliederversammlung ist eine Woche vor ihrem Zusammentreffen in der Tagespresse oder durchschriftliche Ladung der Mitglieder einzuberufen.“ soll durch folgenden Wortlaut geändert werden:
Satzungswortlaut neu § 13 Abs. 1:
„Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand. Die Einberufung muss mindestens 2 Wochen vor dem Tag der Versammlung unter Angabe der Tagesordnung schriftlich oder durch Einladung in elektronischer Form (z. B. per E-Mail) erfolgen. Zusätzlich kann die Veröffentlichung in der Fuldaer Zeitung erfolgen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einberufung bzw. die Veröffentlichung folgenden Tag. Ein Einberu-fungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse oder E-Mail-Adresse gerichtet ist.“
Satzungswortlaut alt § 14:
Der Wortlaut des § 14 Durchführung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung soll durch einen Abs. 5 ergänzt werden. § 14 Abs. 5 der Satzung soll folgenden Wortlaut haben:
Satzungswortlaut neu § 14 neuer Abs. 5:
„Die Mitgliederversammlung kann im Wege einer Präsenzveranstaltung am Versammlungsort oder in virtueller Form (z. B. über ein Videokonferenzsys-tem) durchgeführt werden. Zulässig ist auch die Durchführung einer Präsenzveranstaltung am Versammlungsort, an der Mitglieder auch im Wege der Bild- und Tonübertragung teilnehmen können. Nehmen Mitglieder ohne Anwesenheit am Versammlungsort an der Mitgliederversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung teil, können sie ihre Mitgliederrechte auf diesem Wege ausüben.“
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10.Anträge
11.Verschiedenes (ohne Beschlussfassung)
Anträge der Mitglieder (Punkt 9) müssen dem Vorstand schriftlich bis zum 13. März 2023 vorliegen.